Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,6777
BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57 (https://dejure.org/1958,6777)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1958 - V ZR 37/57 (https://dejure.org/1958,6777)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - V ZR 37/57 (https://dejure.org/1958,6777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,6777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Was den auf das Vorkaufsrecht gestützten Hauptanspruch auf Auflassung anlangt, so geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß ein Vorkaufsrecht - auch ein dingliches (§ 1098 Abs. 1 Satz 1 BGB) - erst dann mit der Wirkung des § 505 Abs. 2 BGB ausgeübt werden kann, wenn der Kaufvertrag zwischen dem Verkaufsverpflichteten (hier: Beklagter) und dem Dritten (hier: Sohn F.) rechtswirksam zustande gekommen ist (BGHZ 14, 1).

    Voraussetzung der Ausübung des Vorkaufsrechts der Klägerin ist im vorliegenden Fall die Erteilung der Zustimmung des Vaters F. als gesetzlichen Vertreters zum Kaufvertrag, falls dies zu dessen Gültigkeit rechtlich notwendig ist (so für Genehmigung allgemein: BGHZ 14, 1; Westermann, Sachenrecht 3. Aufl. § 124 II 4 äußert zwar wegen der dadurch notwendig werdenden Duplizität der Genehmigungsverfahren Bedenken dagegen, daß nach dieser herrschenden Meinung auch eine etwa erforderliche behördliche Genehmigung schon vor Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen muß; dieses Bedenken trifft aber jedenfalls für privatrechtliche Genehmigungen wie im vorliegenden Fall ebensowenig zu, wie für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Siedlungsunternehmungen, wo Westermann der herrschenden Meinung beipflichtet).

  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Was die Zwischenzeit zwischen dem Außerkrafttreten des alten und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesrechts anlangt (Zwischenrecht 1953/1958), so war zwar bisher umstritten, ob die Alleinvertretungsmacht des Vaters fortgalt oder wegen Verstoßes gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz außer Kraft getreten war; die in der Mehrheit befindlichen Anhänger der letzteren Auffassung nehmen jedoch durchweg nicht Alleinvertretungsmacht des Vaters und Alleinvertretungsmacht der Mutter, sondern eine Art Gesamtvertretung bei Soergel/Siebert, BGB 8. Aufl. Vorbem. 1 und 5 vor § 1626; ebenso BGH NJW 1958, 709.
  • RG, 13.10.1911 - II 110/11

    Eventuelle Klagenhäufung. ; Berufungsinstanz.

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Mit dem vom Berufungsgericht zugesprochenen Hauptanspruch ist auch der hinter ihm stehende Hilfsanspruch der Klägerin auf Verurteilung zur Zahlung (Erstattung) der Kaufpreissumme in die Revisionsinstanz erwachsen (RGZ 77, 120).
  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Es kommt nicht mehr darauf an, ob das Vorkaufsrecht der Klägerin im Falle der Wirksamkeit des Kaufvertrags ausübbar gewesen wäre oder im Einblick auf einen schuldrechtlichen Verzicht nicht mehr (über die rechtliche Möglichkeit eines solchen Verzichts siehe Urteil des erkennenden Senats V ZR 178/54 vom 14. November 1956 = DNotZ 1957, 306); auf die fürsorgliche Verfahrensrüge wegen unvollständiger Beweisaufnahme in diesem Punkt ist daher nicht mehr einzugehen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Das alte Recht ist insoweit, als es dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprach, am 31. März 1953 außer Kraft getreten (Art. 3 Abs. 2, 117 GG; BGHZ 10, 266; BGHZ 11 Anh. 23; BVerfGE 3, 225).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Das alte Recht ist insoweit, als es dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprach, am 31. März 1953 außer Kraft getreten (Art. 3 Abs. 2, 117 GG; BGHZ 10, 266; BGHZ 11 Anh. 23; BVerfGE 3, 225).
  • RG, 19.06.1934 - III 298/33

    1. Kann in einem kassenärztlichen Gesamtvertrag bestimmt werden, daß der

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Der Einwand, der Beklagte verstoße gegen Treu und Glauben, ist jedoch unbegründet, wie die dem Revisionsgericht auch in dieser Richtung (RGZ 145, 26, 32) obliegende rechtliche Würdigung des vom Tatrichter festgestellten Sachverhalts ergibt.
  • RG, 17.06.1929 - VIII 170/29

    Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Ein solcher Einwand der Klägerin aus § 242 BGB ist zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil sich der Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen verkaufsberechtigtem (Klägerin) und Verkaufsbelastetem (Beklagter) grundsätzlich nach den Rechtsbeziehungen zwischen diesem und dem Drittkäufer (F.) richtet (§§ 1098 Abs. 1 Satz 1, 505 Abs. 2 BGB); denn dieser Grundsatz ist vom Gesetz selbst für zwei Fälle durchbrochen, wo die Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Drittkäufer auf eine Vereitelung des Vorkaufsrechts hinauslaufen (§ 506 BGB), und diese Gesetzesbestimmung wird auf andere die Vereitelung des Vorkaufsrechts bezweckende Klauseln des Drittkaufs entsprechend angewandt (RGZ 118, 5, 8; 125, 123).
  • RG, 07.07.1927 - VI 10/27

    1. Kann beim Vorliegen eines Vorkaufsrechts der zwischen dem Verpflichteten und

    Auszug aus BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57
    Ein solcher Einwand der Klägerin aus § 242 BGB ist zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil sich der Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen verkaufsberechtigtem (Klägerin) und Verkaufsbelastetem (Beklagter) grundsätzlich nach den Rechtsbeziehungen zwischen diesem und dem Drittkäufer (F.) richtet (§§ 1098 Abs. 1 Satz 1, 505 Abs. 2 BGB); denn dieser Grundsatz ist vom Gesetz selbst für zwei Fälle durchbrochen, wo die Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Drittkäufer auf eine Vereitelung des Vorkaufsrechts hinauslaufen (§ 506 BGB), und diese Gesetzesbestimmung wird auf andere die Vereitelung des Vorkaufsrechts bezweckende Klauseln des Drittkaufs entsprechend angewandt (RGZ 118, 5, 8; 125, 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht